Christoph Dill Jun 8, 2021 8:00:00 AM Lesezeit 2 Minuten

Eigentum verpflichtet - Wissensdusche

Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Genau diesem Zweck sollen die von der Stiftung Verantwortungseigentum zugrunde gelegten Grundprinzipien der neuen, zwischenzeitlich zu „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ umbenannten Rechtsform dienen:

Interessanter Gedanke oder echte Antwort? - Dieser und anderen Fragen widmen wir uns wöchentlich in unserer Wissensduschenreihe "Eigentum verpflichtet".

„Verantwortungseigentum? Totaler Nonsense.“ „So ein Quatsch! Was soll DAS denn sein?“ Antwort: Zunächst einmal eine neue Rechtsform. Aber wie funktioniert sie? Wo macht sie Sinn? Und für wen – und für wen möglicherweise auch nicht? Antworten auf diese Fragen haben Juliane Rink und unser Gast Armin Steuernagel, Mitgründer der PURPOSE STIFTUNG, in unserer Wissensdusche geliefert. Ihr Thema: "Was versteht man unter Verantwortungseigentum?" Viel Spaß beim Duschen!

Hier noch das Graphic Recording dieser Dusche:

GR_08_06

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